Kunden profitieren von AEO-Zulassung für Rosebrock

Seit dem 19. Oktober 2016 hat das Hauptzollamt Bremen Rosebrock den Status als Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (engl. AEO – Authorized Economic Operator) zuerkannt. Dieses Zertifikat gilt als „Gütesiegel“ für einen besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Partner im internationalen Handelsverkehr. „Als internationale Spedition hat dies für unsere Kunden Vorteile, wie beispielsweise zollrechtliche Vereinfachungen bei der Durchführung von grenzüberschreitenden Umzügen“, so Ulrike Joos, Qualitätsbeauftragte bei Rosebrock.  Die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar und ist Teil eines modernen und effektiven Risikomanagements in den Zollverwaltungen.

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